HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an GINETEX GERMANY.

Wie kann das Recht zum Gebrauch der markenrechtlich geschützten Symbole erworben werden?

Um die Symbole benutzen zu dürfen, wenden Sie sich an die für Sie zuständige GINETEX Landesorganisation oder das internationale GINETEX Headquarter. Als deutsches Unternehmen ist GINETEX GERMANY Ihr Ansprechpartner. Die Bedingungen einer Mitgliedschaft sind in den einzelnen Landesorganisationen unterschiedlich geregelt. Für weitere Informationen nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!

Muss ich in allen GINETEX Ländern Mitglied werden?

Nein, Sie werden immer Mitglied bei der GINETEX Landesorganisation des Landes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. In Deutschland ist das GINETEX GERMANY. Eine Mitgliedschaft bei GINETEX GERMANY oder einer anderen Landesorganisation garantiert das Recht für den internationalen Gebrauch der markenrechtlich geschützten Pflegesymbole. Weitere Lizenzen sind nicht notwendig.

Gibt es eine Ausnahmen für Einzelunternehmer, Kleinstunternehmen oder Start-ups?

Jeder, der die GINETEX Pflegesymbole nutzen möchte, muss die Rechte erwerben. Start-ups bieten wir eine zweijährige kostenfreie Mitgliedschaft an, danach fällt dann der umsatzabhängige Mitgliedsbeitrag an. Die Pflegekennzeichnung ist in Deutschland nicht vorgeschrieben und muss nicht mittels Pflegesymbolen erfolgen. Sie können z. B. Pflegehinweise auch als Text angeben, was sich möglicherweise anbietet, wenn Sie sehr kleine Mengen herstellen und verkaufen.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der Mitgliedsbeitrag bei GIENTEX GERMANY wird jährlich berechnet. Er ist umsatzabhängig und liegt zwischen 100,00 und 600,00 €.

Kann durch leichtes Verändern der Symbole der Markenschutz umgangen und können so die Symbole ohne Mitgliedschaft verwendet werden?

Nein, eine Abänderung der Symbole ist eine Markenrechtsverletzung.

Was passiert, wenn die Symbole ohne Mitgliedschaft benutzt werden?

Es gibt Kontrollen in GINETEX Ländern. Wenn Sie die Symbole benutzen, ohne die Rechte dazu zu haben, wird eine Verwarnung ausgesprochen und Sie müssen sich einer Landesorganisation anschließen. Wird das nicht beachtet und die Symbole weiterhin gebraucht, kann das rechtliche Folgen haben. Außerdem fordern Kunden/Händler in Verträgen oft eine korrekte Pflegekennzeichnung auf Basis der GINETEX Pflegesymbole.

 

Welches sind die rechtlichen Grundlagen für die Pflegekennzeichnung?

In Deutschland ist die Pflegekennzeichnung freiwillig. Wenn Sie sich jedoch entscheiden, die GINETEX Pflegesymbole zu verwenden, dann müssen Sie die Vorgaben der Technischen Richtlinie von GINETEX einhalten. In anderen Ländern kann die Pflegekennzeichnung mit den korrekten markenrechtlich geschützten Symbolen Pflicht sein. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

Wer ist verantwortlich für die korrekte Pflegekennzeichnung?

Verantwortlich ist das Unternehmen, unter dessen Namen das Produkt verkauft wird. Dieses Unternehmen braucht die Rechte zur Nutzung.

Muss ich GINETEX GERMANY auch beitreten, wenn ich Etiketten mit Pflegesymbolen bei einem Etikettenhersteller bestelle?

Ein Etikettenhersteller, der möglicherweise Etiketten mit GINETEX Pflegesymbolen anbietet, darf niemals die Rechte daran weitergeben. Es muss immer derjenige bzw. das Unternehmen die Rechte zur Nutzung der Pflegesymbole haben und somit GINETEX GERMANY beitreten, unter dessen Nahmen das Produkt verkauft wird.

Wo kann ich die GINETEX Pflegesymbole herunterladen?

Allen Mitgliedern wird ein Download-Link zur Verfügung gestellt, unter dem die Symbole und alle weiteren Informationen heruntergeladen werden können.

Wo sind die Informationen zur korrekten Pflegekennzeichnung zu finden?

Allen Mitgliedern wird die “Technische Richtlinie für die Pflegekennzeichnung” zur Verfügung gestellt. Darin sind die Details einer korrekten Pflegekennzeichnung zu finden. Bei Fragen zur Pflegekennzeichnung hilft auch die Geschäftsstelle von GINETEX GERMANY weiter.

Welche Vorschriften sind verbindlich, diejenigen der GINETEX oder die ISO Norm 3758?

Maßgebend für die Kennzeichnung ist GINETEX. Diese hat in den 60er Jahren das Pflegekennzeichnungssystem eingeführt und international vereinheitlicht. Das System wird zudem laufend den technischen und ökologischen Anforderungen angepasst. 1990 hat GINETEX der ISO gestattet, die markenrechtlich geschützten Symbole in einer Norm zu verwenden. Die grundsätzlichen Inhalte zur Anwendung der Pflegesymbole stimmen in der international geltenden Norm EN ISO 3758 und der Technischen Richtlinie von GINETEX überein. Die Technische Richtlinie von GINETEX gilt in den GINETEX-Ländern und ist sehr viel ausführlicher als die Norm. Sie macht u. a. genaue Angaben zu Etiketten, grafischen Aspekten und technischen Hintergründen.